Mit einer letztwilligen Verfügung, das kann ein Testament oder Erbvertrag sein, kann der Nachlass nach dem eigenen Willen geregelt werden. Wenn der Erblasser für seinen Nachlass eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung treffen will, hat er die Möglichkeit eine letztwillige Verfügung aufzusetzen und damit individuell zu entscheiden.
Haben Sie eine Immobilie geerbt, empfiehlt es sich zunächst Informationen über das Vermögen und existierende Schulden des Verstorbenen einzuholen. Dazu benötigen Sie einige Unterlagen und brauchen Einsicht in bestehende Konten. Denn mit der Erbschaft übernehmen Sie auch mögliche Schulden des Verstorbenen z.B. aus Immobilienkrediten und haften dafür mit Ihrem privaten Vermögen.
In einem Erbschein steht, wer wieviel erbt. Der Erbschein ist also ein Dokument, welches den legitimen Rechtsnachfolger des Verstorbenen belegt. Außerdem dokumentiert der Erbschein, zu welchen Teilen das Erbe an eine Erbengemeinschaft übergeht.
Erben mehrere Hinterbliebene ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft und zugleich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wenn es nicht durch das Testament oder den Erbvertrag anders geregelt ist, stehen jedem Miterben die gleichen Anteile an der geerbten Immobilie zu.
Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie auch die Erbschaftssteuer zahlen. Denn alle Erbschaften unterliegen nach dem deutschen Gesetz der Steuerpflicht (genauer: dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Ihre Erbschaft müssen Sie deshalb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet haben.
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